2.1 Die Rollen der Zahnärztin/des Zahnarztes

Die professionellen Rollen, die von Zahnärztinnen/Zahnärzten eingenommen werden, sind aus dem kanadischen CanMEDS-Rahmenkonzept (Frank 2005; Rollenbezeichnungen im Original werden unten jeweils in Klammern angegeben) abgeleitet, welches sich ursprünglich auf ein fachärztliches Kompetenzniveau bezog, aber international eine große Akzeptanz und Verbreitung auch für die medizinische Ausbildung gefunden hat. Das Modell wurde dafür auf das Kompetenzniveau von Absolventinnen/Absolventen der zahnmedizinischen Ausbildung übertragen und für den vorliegenden NKLZ in enger Abstimmung zum NKLM im Kontext der ZÄApprO und der zahnärztlichen Muster-Berufsordnung der Bundeszahnärztekammer (Fassung vom 19.05.2010) weiterentwickelt und angepasst.

Unter den zahnmedizinischen Rollen kommt dem ZahnMedizinischen Experten (medical expert) eine essentielle Position zu. Der ZahnMedizinische Experte greift auf zahn-/medizinisches Wissen, klinische Fähigkeiten und Fertigkeiten und professionelle Haltungen zurück, welche disziplinübergreifend an­hand weiterer Kompetenzen und Lernziele im NKLZ in Abschnitt II genauer beschrieben werden (siehe Abb. 3). In Verbindung mit den Kompetenzen der anderen in Abschnitt I beschriebenen zahnmedizinischen Rollen Gelehrter (scholar), Kommunikator (communicator), Mitglied eines Teams (collaborator), Gesundheitsberater und -fürsprecher (health advocate), Verantwortungsträger und Manager (manager) sowie Professionell Handelnder (professional) dienen diese der bestmöglichen Umsetzung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung. Zentrale Bezugspunkte hierfür sind im Rahmen der zahnmedizinischen Ausbildung die Anlässe für zahnmedizinische Konsultationen und die erkrankungsbezogene Prävention, Diagnostik und Therapie (Abschnitt III).

In den sieben Zahnarztrollen werden übergeordnete Kompetenzen, Teilkompetenzen und Lernziele bis zum Abschluss des Studiums beschrieben, die zur zahnärztlichen Weiterqualifikation befähigen und als Stränge im Sinne eines lebenslangen Lernens und Reflektierens der eigenen Kompetenzen fortentwickelt werden sollen.

Die Zahnärztin/der Zahnarzt als Medizinische Experten

Am Ende der zahnmedizinischen Ausbildung stehen wissenschaftlich und praktisch in der Zahnmedizin ausgebildete Zahnärztinnen/Zahnärzte (Expertinnen/Experten), befähigt zur eigenverantwortlichen und selbständigen zahnmedizinischen Berufsausübung, zum eigenständigen Erkenntnisgewinn, zur Weiterbildung und ständigen Fortbildung. Als Zahnärztinnen/Zahnärzte wenden sie die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie professionelles Verhalten an und integrieren die unterschiedlichen zahn-/ärztlichen Rollen im Dienste einer professionellen Patientenversorgung.

Die Zahnärztin/der Zahnarzt als Gelehrte

Als Gelehrte erhalten und verbessern Zahnärztinnen/Zahnärzte ihr professionelles Handeln durch stetiges, lebenslanges Lernen und durch kritische Evaluation und Anwendung wissenschaftlicher Informationen und ihrer Quellen. Sie fungieren als Lehrende für verschiedene Zielgruppen (z. B. Patientinnen/Patienten, Politikerinnen/Politiker, Gesundheitsberufe, akademische Einrichtungen, Lehrende und Studierende sowie Kolleginnen/Kollegen) und leisten einen Beitrag zur Entstehung, Verbreitung, Anwendung und Translation neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und zahn-/medizinischer Praktiken.

Die Zahnärztin/der Zahnarzt als Kommunikatoren

Zahnärztinnen/Zahnärzte sind auf partnerschaftlich-professioneller Ebene zu einer effektiven patientenzentrierten Kommunikation mit Patientinnen, Patienten und ihren Angehörigen, sowie den beteiligten Institutionen, zahn-/ärztlichen Kolleginnen und Kollegen und anderen in diesem Zusammenhang wichtigen Personen befähigt und sind sich der zentralen Bedeutung kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten für die zahnmedizinische Tätigkeit im Hinblick auf eine optimale Gesundheitsversorgung bewusst. Sie besitzen spezifisches kommunikatives Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, um situations- und patientenangemessen zu handeln und berücksichtigen dabei soziokulturelle und sozioökonomische Einflussfaktoren ebenso wie alters- und geschlechterbezogene Unterschiede, die in zahn-/medizinischen Situationen typischerweise eine wichtige Rolle spielen.

Die Zahnärztin/der Zahnarzt als Mitglieder eines Teams

Zahnärztinnen/Zahnärzte arbeiten mit vielen unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen sowie anderen Professionen partnerschaftlich, respektvoll und effektiv in Teams zusammen, um eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung zu verwirklichen. Zusammenarbeit beschreibt die unterschiedlichen Kompetenzen, die notwendig sind, um mit allen an der Versorgung von Patientinnen/Patienten beteiligten Personen (und Orga­nisationen) so zu kommunizieren, dass eine wissenschaftlich fundierte, bestmögliche und effiziente Patientenversorgung realisiert wird. Zahnärztinnen/Zahnärzte sollen in diesem Kontext befähigt sein, die im Sinne von Patientinnen/Patienten indizierten diagnostischen, beratenden und therapeutischen Tätigkeiten (Maßnahmen) zu koordinieren und zu integrieren. Hierzu gehören allgemeine Teamfähigkeiten, die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen sowie mit zahn-/ärztlichen Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher zahn-/medizinischer Disziplinen und anderen Wissenschaftlern. Um eine Kontinuität in der Patientenversorgung zu gewährleisten, ist zudem eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit von hoher Bedeutung.

Die Zahnärztin/der Zahnarzt als Gesundheitsberater und -fürsprecher

Zahnärztinnen/Zahnärzte in ihrer Rolle als Gesundheitsberater und -fürsprecher erfassen und fördern die Gesundheit und Mundgesundheit im Besonderen, sowie den darauf bezogenen gesunden Lebenswandel von individuellen Personen, von Patientengruppen und von Bevölkerungsgruppen. Sie tun dies selbständig und in Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen sowie Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens im Sinne von Patientinnen/Patienten und der Allgemeinheit. Sie sehen es als ihre Aufgabe, Missverhältnisse der Mundgesundheit und der ggf. damit zusammenhängenden gesundheitlichen Gesamtsituation von Patientinnen/Patienten, Patientengruppen und Bevölkerungsgruppen sowie deren Folgen zu erkennen und auf eine Reduktion von Missverhältnissen und deren Folgen hinzuwirken. Zahnärztinnen/Zahnärzte verstehen sich dabei selbst in einer Vorbildfunktion hinsichtlich des Umgangs mit der eigenen Gesundheit (vgl. Professionelles Handeln).

Die Zahnärztin/der Zahnarzt als Verantwortungsträger und Manager

Zahnärztinnen/Zahnärzte sind wichtige und aktive Gestalter im Gesundheitssystem mit einem hohen Maß an Verantwortung. Sie sind mit den Aufgaben und Funktionen der Institutionen, Organisationen, Verbände und Versorgungsstrukturen im Gesundheitssystem vertraut und kennen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Gesundheits- und Krankenversorgung. Sie beteiligen sich an der (medizinisch-wissenschaftlichen und strukturellen) Verbesserung der Gesundheitsversorgung, treffen Entscheidungen, die ihrerseits Allokation von Ressourcen zur Folge haben und wenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung/-management an. Effektive Karriereplanung und Selbstorganisation sowie die zur Führung einer Zahnarztpraxis und eines Praxislabors erforderliche Kompetenz sind integrale Bestandteile dieser Rolle.

Die Zahnärztin/der Zahnarzt als professionell Handelnde

Zahnärztinnen/Zahnärzte haben sich auf wissenschaftlicher Grundlage und ethischer Grundhaltung hohen Anforderungen an die persönliche Gewissenhaftigkeit und selbstauferlegten Berufsregeln der Gesundheit und dem Wohlergehen jedes Einzelnen und der Gesellschaft verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommt jede einzelne Zahnärztin /jeder einzelne Zahnarzt durch ethisch begründetes medizinisches Handeln auf der Grundlage der Regeln ihres Standes und der gesetzlichen Regelungen nach. Ihr Handeln ist dabei durch ein Bewusstsein der historischen Entwicklung des Zahnarztberufs und durch große persönliche Integrität gekennzeichnet.

Zahnärztinnen/Zahnärzte erfüllen eine zentrale gesellschaftliche Funktion, indem ihr Handeln auf den Erhalt und die Wiederherstellung von Gesundheit gerichtet ist. Dazu müssen sie nicht nur über umfassende wissenschaftlich fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, sondern auch in der Lage sein, diese zum Wohl der einzelnen Patientinnen/Patienten in ihrer jeweils individuellen Situation einzusetzen. Aus diesem Grund werden an die Rolle der Zahnärztin /des Zahnarztes als professionell Handelnde hohe Maßstäbe angelegt, die entweder explizit (z. B. in Gesetzen oder Verordnungen) formuliert sind oder implizit erwartet werden, als Ausdruck des besonderen Vertrauens in individuelle Zahnärztinnen/Zahnärzte wie auch den zahnärztlichen Stand insgesamt. Dazu gehören etwa die in der Berufsordnung niedergelegten ethischen Regeln, die Verpflichtung stets auf der „Höhe der Kunst" zu praktizieren und die Übernahme bestimmter Einstellungen und Haltungen, z.B. Integrität, Uneigennützigkeit, Gemeinnützigkeit sowie Selbstsorge. Diese Verpflichtungen sind die Grundlage für den sozialen Vertrag zwischen den Zahnärztinnen/Zahnärzten und der Gesellschaft. Im Gegenzug gewährt die Gesellschaft dem zahnärztlichen Stand die Freiheit, wesentliche Aspekte seiner Tätigkeit selbst zu regeln.

2.2 Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie professionelle Haltungen

Die in Abschnitt II der Gliederung des NKLZ aufgeführten Themenbereiche umfassen den Kern des für die Rolle des ZahnMedizinischen Experten relevanten Wissens und wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns, der klinischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in Prävention, Diagnose, Behandlungsplanung und Therapie sowie ärztliche Grundhaltungen, die während der Ausbildung erworben bzw. gefestigt werden sollen. Dabei werden Anwendungsbezüge zu Anlässen für zahnärztliche Konsultationen, zur erkrankungsbezogenen Prävention, Diagnostik und Therapie, zu oraler Medizin und weiteren Erkrankungen mit zahnärztlichem Bezug in Abschnitt III hergestellt.

Die Beschreibung der zahn-/medizinischen Expertise gliedert sich in die folgenden Themenbereiche:

  • Prinzipien normaler Funktion und Struktur
  • Prinzipien der Pathogenese und Pathomechanismen
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Schmerzen und Schmerzausschaltung
  • Biomaterialien und Klinische Werkstoffkunde
  • Medizinisch und Zahnmedizinisch-wissenschaftliche Fertigkeiten
  • Geschichte, Ethik, Recht und Berufskunde
  • Prävention und Gesundheitsförderung
  • Prävention und Management von Notfällen und Risikopatienten
  • Klinische Informationsgewinnung, Diagnostische Verfahren
  • Behandlungsplanung

 2.3 Anlässe für zahnärztliche Konsultationen und erkrankungsbezogene Prävention, Diagnostik und Therapie

Der Abschnitt III des NKLZ erfasst im Sinne der patientenzentrierten Gesundheitsversorgung die wichtigsten Anlässe für zahnärztliche Konsultationen und die erkrankungsspezifische Prävention, Diagnostik und Therapie wichtiger und relevanter Erkrankungen. Die Behandlung dieser Erkrankungen in ihren unterschiedlichen Aspekten bereits während des Studiums ist ein Spezifikum der zahnärztlichen Ausbildung. In den klinischen Semestern und im Staatsexamen werden selbstständig unter Anleitung präventive, diagnostische und therapeutische Maßnahmen an Patienten durchgeführt, dies wird in diesem Abschnitt unter Berücksichtigung der angestrebten Kompetenzebenen eingehend dargestellt. Die Abgrenzung zu den themenverwandten Gebieten im Abschnitt II erfolgt dabei primär krankheitsspezifisch: Während im Abschnitt II grundlegende, basale Prinzipien und Fertigkeiten abgebildet werden, sind in Abschnitt III eher die krankheitsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Prävention, Diagnostik und Therapie relevanter Erkrankungen – auch mit allgemeinmedizinischem Bezug – dargestellt, die bei berufskompetenten, fortbildungsfähigen Absolventinnen/Absolventen erwartet werden.

In der Arbeitsphase wurden im Dialog mit den wissenschaftlich-zahnmedizinischen Fachgesellschaften für den Abschnitt III Auswahlkriterien für die Erkrankungen herangezogen: Häufigkeit hoch genug, mögliche Letalität, Lebensqualität nachhaltig eingeschränkt, Zahn-/Ärztlicher Handlungsbezug herstellbar bzw. wenn dies implizit dann: Wichtiger Aspekte der Primär- Sekundär- oder Tertiärprävention, Transferierbarkeit von Prinzipien

Über das Auswahlkriterium der Transferierbarkeit wurden auch die seltenen Erkrankungen bestehend aus mehr als 7000 bekannten Erkrankungen in die Lernziele mit aufgenommen. In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen von ihr betroffen sind. Bei der Vermittlung der notwendigen Kompetenzen im Umgang mit seltenen Erkrankungen stehen der methodische Zugang zu spezifischen Informationsquellen und -techniken im Vordergrund.

2.4 Kompetenzebenen und Meilensteine

2.4.1   Kompetenzebenen

Kompetenzen werden als verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Problemlösung sowie damit verbundene Einstellungen, um diese erfolgreich einzusetzen, beschrieben. Die „Lerntiefe“ (Schmidt & Moust 2000; Scottish Deans’ Medical Curriculum Group 2009) wird durch die Kompetenzebenen gekennzeichnet. Es werden drei Ebenen unterschieden, die aufeinander aufbauen:

  1. Faktenwissen: Deskriptives Wissen (Fakten, Tatsachen) nennen und beschreiben.
  2. Handlungs- und Begründungswissen: Sachverhalte und Zusammenhänge erklären, in den klinisch-wissenschaftlichen Kontext einordnen und datenbasiert bewerten.
  3. Handlungskompetenz:

a. Unter Anleitung selbst durchführen und demonstrieren.

b. Selbständig und situationsadäquat in Kenntnis der Konsequenzen durchführen.[1]

Nach dem hier zugrunde gelegten theoretischen Verständnis ist „Kompetenz“ nicht mit praktischen Fertigkeiten bzw. Fähigkeiten allein gleichzusetzen. Das Erreichen einer Handlungskompetenz (Kompetenzebenen 3a bzw. 3b) setzt den Erwerb von Faktenwissen (Kompetenzebene 1) bzw. Handlungs- und Begründungswissen (Kompetenzebene 2) voraus.

Die hier verwendete Taxonomie zur Beschreibung der Kompetenzebenen hat sich in einem internationalen Kontext entwickelt. Die Kompetenzebenen des NKLZ bzw. NKLM wurden unter Berücksichtigung zweier Standardtaxonomien entwickelt: der sogenannten Miller-Pyramide (Miller 1990) und der Taxonomie des Schweizer Lernzielkatalogs (SCLO, Schweizerische Medizinische Interfakultätskommission [smifk] 2008). In Abb. 4 sind die NKLZ-Kompetenzebenen den anderen Taxonomien gegenübergestellt. Trotz konzeptioneller Verwandtschaft sind die Ebenen nicht synonym zu verwenden.

 

 

Abb. 4:    Kompetenzebenen des NKLZ im Vergleich zu Miller-Pyramide und SCLO

 2.4.2   Meilensteine zum Kompetenzerwerb

Der Aufbau des NKLZ ist an den im Studium der Zahnmedizin zu absolvierenden Studienabschnitten ausgerichtet. Diese zeitliche Zuordnung der Kompetenzvermittlung ist inhalts- und kontextspezifisch, soll neben didaktischen Aspekten insbesondere zur Patientensicherheit beitragen und ist so formuliert, dass sie diesen Anspruch auch in Modellstudiengängen erfüllen kann. Grundsätzlich ist diese Zuordnung deshalb wichtig, weil der NKLZ den Qualifikationsrahmen des Entwurfes der neuen ZÄApprO nachvollzieht. Es werden drei Meilensteine definiert, die sich auf die drei Studienabschnitte im Entwurf der geplanten neuen Approbationsordnung beziehen.

Unverzichtbar ist der Erwerb einer wissenschaftlichen Kompetenz, die longitudinal im Studium erworben wird. Sie wird in einem eigenen Abschnitt definiert und ist integraler Bestandteil der im NKLZ beschriebenen Kompetenzen.

2.4.2.1 Grundlagenkompetenz

Kompetenzen und Inhalte:

Kenntnisse der natur-, sozial- und verhaltenswissenschaftlichen Grundlagen der Zahnmedizin:

Die Grundlagenkompetenz umfasst im Regelstudium primär die Inhalte der vorklinischen Fächer und wird jetzt in der naturwissenschaftlichen und zahnärztlichen Vorprüfung geprüft. Im Entwurf zur neuen ZÄApprO wird diese analog dem Studiengang Medizin durch das M1-Examen nach 2 Studienjahren bundeseinheitlich geprüft. In Modellstudiengängen kann der Nachweis der Grundlagenkompetenz zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen, spätestens vor dem Beginn der Patientenbehandlung im Studium, und kann zusätzlich Inhalte der klinisch-theoretischen Fächer umfassen.

2.4.2.2  Zahnmedizinische Basiskompetenzen für die Ausbildung mit unmittelbarem Patientenbezug und Patientenbehandlungskompetenz

Kompetenzen und Inhalte:

Zahn-/medizinische Basiskompetenzen zur Hygiene, Prävention, der manuell und technisch unterstützten Untersuchung und Therapie und der patientennahen Kommunikation, die vor der Übernahme von Handlungen mit unmittelbarem Patientenbezug erreicht sein sollen (z.B. am Modell, am Probanden) und als Voraussetzung für die weitere Ausbildung am Patienten dienen.

2.4.2.3  Berufs- und Weiterbildungskompetenz

Kompetenzen und Inhalte:

Mit Studienabschluss wird die Fähigkeit zur selbständigen zahnärztlichen Berufsausübung und zur Weiterqualifikation erworben. Bei der Definition der hierfür nötigen Kompetenzen sind die Inhalte des Zahnmedizinstudiums von denen der Weiterbildung bzw. strukturierter Fortbildungsprogramme, Spezialisierungen oder postgradualer Studiengänge abzugrenzen.

2.4.2.4  Wissenschaftskompetenz

Kompetenzen und Inhalte:

Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Denken, Arbeiten und Handeln. Das Zahnmedizinstudium ist ein Universitätsstudium. Alle Studierenden sollen die wissenschaftliche methodische Basis der zahn-/medizinischen Fächer kennen (z.B. naturwissenschaftliche, sozialwissenschaftliche und klinische Methoden, einschließlich Versuchsplanung, Datenauswertung und Bewertung) und die Grundlagen des wissenschaftlichen Lesens und Reflektierens beherrschen (z.B. Literatursuche, Methodenkritik, alternative inhaltliche Deutungen der Befunde, historische Kontextualisierung der eigenen Arbeit). Ziel ist ein wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn als unabdingbare Grundlage zahnärztlichen Handelns. Dazu gehört auch die Anwendung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse auf die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten. Doktoranden sollen die wissenschaftliche methodische Basis der zahn-/medizinischen Fächer vor Beginn des Promotionsvorhabens kennen lernen

2.4.3   Anlässe für zahnärztliche Konsultationen und Erkrankungen mit zahnmedizinischem Bezug

Im Unterschied zu anderen Kapiteln wurden in Kapitel Übersicht über weitere Erkrankungen mit zahnmedizinischem Bezug sowie Kapitel Anlässe für zahnärztliche Konsultationen keine Kompetenzen oder Lernziele ausformuliert, sondern Listen erstellt.

Das Kapitel Übersicht über weitere Erkrankungen mit zahnmedizinischem Bezug umfasst eine Auswahl relevanter Krankheitsbilder mit zahnmedizinischem Bezug, zu denen Absolventinnen/Absolventen Kompetenzen erwerben sollen, die erkrankungsbezogenes Wissen (NKLZ-Kompetenzebene 1 und 2) insbesondere mit zahnärztlichen Bezug umfassen.

Für die in Kapitel Anlässe für zahnärztliche Konsultationen genannten Anlässe wurde eine globale Kompetenzebene als Aufnahmekriterium gesetzt. Hiernach können Absolventinnen/Absolventen fallbezogen einen Behandlungsplan entwickeln, der präventive, diagnostische und therapeutische Maßnahmen umfasst, können diesen eigenständig einleiten, durchführen, interdisziplinär koordinieren und/oder den Betroffenen vermitteln.



[1] Erläuterung:

Mit 3a und 3b werden Kompetenzen der Absolventinnen/Absolventen bezeichnet, die einen unmittelbaren Handlungsbezug zum Patienten haben, mit und ohne psychomotorischen Anteil

Mit 3a werden Kompetenzen der Absolventinnen/Absolventen bezeichnet, die im Rahmen der Berufsausübung erweitert und vertieft werden.

Mit 3b werden Kompetenzen der Absolventinnen/Absolventen bezeichnet, die entweder erworben werden durch wiederholte eigene Durchführung oder durch Übertragung grundlegender allgemeiner und/oder analoger erworbener Kompetenzen auf eine konkrete (klinische) Situation

Beispiel: Die Kompetenz zur Herstellung und Eingliederung von herausnehmbarem Zahnersatz wird an bestimmten Versorgungsformen (z. B. Doppelkronenarbeit, Interimsprothese) im Studium erworben. Durch Übertragung grundlegender Kompetenzen (wie z.B. Präparation, Kieferrelationsbestimmung, Reokkludieren) sind die Absolventinnen/Absolventen berufskompetent, um andere Versorgungsformen für herausnehmbaren Zahnersatz (z.B. Modellgussprothese, stegverankerte Prothesen) am Patienten selbstständig einzugliedern.