14c.5.3.2
das Verständnis von Patientinnen und Patienten durch verständnissichernde Maßnahmen (verbal und nonverbal) gezielt kontrollieren und beim Eindruck von Verständnisproblemen direkt intervenieren.
Anwendungsbeispiele:
Maßnahmen: a) verbal: langsam, laut und deutlich sprechen sowie voraussetzungsarm, eher einfaches Vokabular, Fachausdrücke erklären; vermehrtes Nachfragen, Paraphrasieren, Zusammenfassen, Veranschaulichung durch Metaphern; b) nonverbal: z.B. visuelle Darstellung (schriftlich nur bedingt sinnvoll) durch Bildmaterial, Einsatz von Mimik und Gestik, auf Körpersprache beim Patienten achten, Kopfnicken nicht als Verstehenssignal deuten

externe Querverweise: -
Glossar: -
Beratungsanlass, Krankheit: -

Verweise:

    Leistungsnachweis lt. ÄAppO:
    • Fächerübergreifend
    • Allgemeinmedizin
    • Frauenheilkunde, Geburtshilfe
    • Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie
    • Humangenetik
    • Neurologie
    • Psychiatrie und Psychotherapie
    • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
    • Schmerzmedizin
    • Urologie