14c.5.3.2
das Verständnis von Patientinnen und Patienten durch verständnissichernde Maßnahmen (verbal und nonverbal) gezielt kontrollieren und beim Eindruck von Verständnisproblemen direkt intervenieren.
Anwendungsbeispiele:
Maßnahmen: a) verbal: langsam, laut und deutlich sprechen sowie voraussetzungsarm, eher einfaches Vokabular, Fachausdrücke erklären; vermehrtes Nachfragen, Paraphrasieren, Zusammenfassen, Veranschaulichung durch Metaphern; b) nonverbal: z.B. visuelle Darstellung (schriftlich nur bedingt sinnvoll) durch Bildmaterial, Einsatz von Mimik und Gestik, auf Körpersprache beim Patienten achten, Kopfnicken nicht als Verstehenssignal deuten
externe Querverweise: -
Glossar: -
Beratungsanlass, Krankheit: -
Verweise:
Leistungsnachweis lt. ÄAppO:
- Fächerübergreifend
- Allgemeinmedizin
- Frauenheilkunde, Geburtshilfe
- Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie
- Humangenetik
- Neurologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Schmerzmedizin
- Urologie