15.5.1.1
alle gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien des Strahlenschutzes zum Umgang mit offenen Radionukliden erläutern und anwenden und die biologisch-physikalischen Grundlagen des Strahlenschutzes einsetzen, um Patientinnen und Patienten, Umwelt und sich selbst vor den Folgen ionisierender Strahlen zu schützen.
Anwendungsbeispiele:
Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, DI-Normen; Kontrollbereich Abstandsgesetz, Strahlenexposition verschiedener Untersuchungen mit offenen radioaktiven Substanzen, Maßnahmen zum Strahlenschutz, Primär- und Streustrahlung, rechtfertigende Indikation, Organdosis, effektive Dosis, Strahlenschutz im Kindesalter und während der Schwangerschaft, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung

externe Querverweise: -
Glossar: -
Beratungsanlass, Krankheit: -

Verweise:

    Leistungsnachweis lt. ÄAppO:
    • Arbeitsmedizin, Sozialmedizin
    • Humangenetik
    • Kinderheilkunde
    • Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
    • Pharmakologie, Toxikologie