18.3.1.4
den Begriff „Vulnerabilität“ erklären, vulnerable Patienten(gruppen) identifizieren und mit diesen bedarfsgerecht umgehen (vgl. auch 4.7).
Anwendungsbeispiele:
Minderjährige, Menschen mit geistiger Behinderung, demenzkranke Personen, Gefängnisinsassen, Angehörige der Streitkräfte, Patientinnen/Patienten ohne Aufenthaltserlaubnis und/oder Versicherungsschutz

externe Querverweise: -
Glossar: -
Beratungsanlass, Krankheit: -

Verweise: