18.3.1.8
Angehörige und andere Patientinnen/Patienten nahestehende Personen im Bedarfsfall und in angemessener Weise in die Behandlungsentscheidungen einbeziehen.
Anwendungsbeispiele: -
externe Querverweise: -
Glossar: -
Beratungsanlass, Krankheit: -

Verweise: