24.1
Die Absolventin/der Absolvent können im Rahmen von zahnärztlichen Konsultationen an sie herangetragene Probleme und Fragestellungen erkennen. Diese umfassen Anlässe, die von Patientinnen/Patienten mit Vorinformationen, Überweisungen oder mit Symptomen, Beschwerden und sonstigen Fragestellungen an Behandlerinnen/Behandler herangetragen werden. Weiterhin können die Absolventin/der Absolvent fallbezogen für den genannten Behandlungsanlass einen Behandlungsplan entwickeln, der evidenzbasiert präventive, diagnostische und therapeutische Maßnahmen umfasst, können diesen eigenständig einleiten, durchführen, interdisziplinär koordinieren und in gegebenen Fällen den Betroffenen vermitteln.
Anwendungsbeispiele: -
externe Querverweise: -
Glossar: -
Beratungsanlass, Krankheit: -

Verweise: