10.6
Die Absolventin und der Absolvent beachten die Patientensicherheit und sind sich ihrer unmittelbaren persönlichen Verantwortung bewusst.
Anwendungsbeispiele:
Möglichkeiten und Fehlerquellen von Biomedizintechnologien, Informationstechnologien
externe Querverweise: -
Glossar: -
Beratungsanlass, Krankheit: -
Verweise:
- 17.1.6: Sie wenden Maßnahmen für Patientensicherheit und Qualitätsmanagement an.

- 5.2: Die Absolventin und der Absolvent wenden ihre Kenntnisse, ihre Fertigkeiten und ihr professionelles Verhalten (Haltungen) an und halten diese auf aktuellem Stand. Sie können …

- 5.2.1.2: durch Teilnahme an einem persönlichen Fort- und Weiterbildungsprogramm ihr Wissen lebenslang aktuell halten und ihre professionellen Kompetenzen ausbauen.

- 5.2.1.3: durch Anwendung der jeweils besten verfügbaren Evidenz und besten Praxis zu einer Verbesserung der Patientenversorgung und -sicherheit beitragen.

- 8.1: Die Absolventin und der Absolvent reflektieren die Zusammenarbeit im Team und gestalten diese in konstruktiver Weise im Hinblick auf eine hohe Qualität der Patientenversorgung und der Teamarbeit.

- 8.1.1: Sie beteiligen sich aktiv und konstruktiv an der Teamarbeit zur gemeinsamen Aufgabenbewältigung. Sie können ...

- 8.2: Die Absolventin und der Absolvent reflektieren die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team und gestalten diese in konstruktiver Weise im Hinblick auf eine hohe Qualität in der Patientenversorgung.

- 8.2.1: Sie verhalten sich in der interprofesionellen Zusammenarbeit wertschätzend und tragen so zu einer guten Patientenversorgung bei. Sie können ...

- 8.2.1.1: die Teamstrukturen und -prozesse vor dem Hintergrund der Erkenntnis bewerten, dass viele Bereiche im Gesundheitswesen nur durch interprofessionelle Zusammenarbeit effektiv gelingen können.

- 8.2.1.2: mit den anderen Gesundheitsberufen in der geeigneten Fachsprache kommunizieren.

- 8.4: Die Absolventin und der Absolvent entwickeln im Zusammenspiel mit weiteren Gesundheitsberufen Strukturen, Prozesse und Konzepte, die zu einer Lösung relevanter Probleme in der Gesundheitsversorgung beitragen.

- 11.1.1.1: die Erfolgsaussichten, Alternativen und Risiken prophylaktischer, diagnostischer, therapeutischer, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen transparent darstellen.

- 11.1.1.2: die verschiedenen Interessenlagen, unter denen ihr Handeln stattfindet, erläutern, reflektieren sowie Konflikte mit den Interessen von Patientinnen und Patienten identifizieren und bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.

- 11.1.3: Sie kennen und berücksichtigen die Anforderungen an gute klinische und wissenschaftliche Praxis. Sie können …

- 11.1.5: Sie kennen und berücksichtigen Strategien des Fehlermanagements.

- 14b.1: Die Absolventin und der Absolvent wenden die Prinzipien der Hygiene und Infektionsprävention persönlich konsequent an und dienen als Rollenvorbild. Sie können …

- 14b.3: Die Absolventin und der Absolvent wenden technisch unterstützte Untersuchungskompetenzen situativ adäquat, hygienisch einwandfrei und in einer für die Patientinnen und Patienten respektvollen Weise an. Sie können …

- 14b.4: Die Absolventin und der Absolvent wenden patientennahe therapeutische Kompetenzen situativ adäquat, hygienisch einwandfrei und in einer für die Patientinnen und Patienten respektvollen Weise an. Sie können ...

- 15.1: Die Absolventin und der Absolvent beherrschen die methodischen Grundlagen und den Ablauf der Diagnostik sowie den Umgang mit diagnostischer Unsicherheit, Risiken von Diagnostik und Überdiagnostik und diagnostischen Ergebnissen im Niedrigprävalenzbereich.

- 15.2: Die Absolventin und der Absolvent wählen apparative Untersuchungsmethoden der Labor-, Gewebs- und Gendiagnostik indikationsgerecht, patientenbezogen, geschlechtsspezifisch, altersspezifisch und situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen. Sie können ...

- 15.3: Die Absolventin und der Absolvent wählen bildgebende Verfahren ohne ionisierende Strahlen mit oder ohne Kontrastmittel indikationsgerecht, patientenbezogen, geschlechtsspezifisch, altersspezifischund situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen.

- 15.3.2: Sie wählen die MRT mit oder ohne Kontrastmittel indikationsgerecht, patientenbezogen und situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen. Sie können …

- 15.4: Die Absolventin und der Absolvent wählen bildgebende Verfahren mit ionisierenden Strahlen und ggf. Kontrastmittel indikationsgerecht, patientenbezogen, geschlechtsspezifisch, altersspezifisch und situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen. Sie können ...

- 15.5: Die Absolventin und der Absolvent wählen bildgebende Verfahren mit offenen Radionukliden indikationsgerecht, patientenbezogen, geschlechtsspezifisch, altersspezifisch und situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen. Sie können ...

- 15.6: Die Absolventin und der Absolvent wählen apparative und instrumentelle Methoden zur Untersuchung der Sinnesorgane indikationsgerecht, patientenbezogen, geschlechtsspezifisch, altersspezifisch und situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen. Sie können ...

- 15.7: Die Absolventin und der Absolvent wählen apparative Untersuchungsmethoden zur Evaluation der Haut- und Anhangsgebilde indikationsgerecht, patientenbezogen, geschlechtsspezifisch, alterspezifisch und situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen. Sie können ...

- 15.9: Die Absolventin und der Absolvent wählen Untersuchungsmethoden des Herz-Kreislaufsystems indikationsgerecht, patientenbezogen, geschlechtsspezifisch, altersspezifisch und situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen.

- 15.9.2: Sie wählen Methoden des invasiven hämodynamischen Monitoring (Rechtsherzkatheter) indikationsgerecht, patientenbezogen und situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen. Sie können …

- 15.10: Die Absolventin und der Absolvent wählen apparative und invasive Untersuchungsmethoden des Atmungssystems indikationsgerecht, patientenbezogen, geschlechtsspezifisch, altersspezifisch und situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen.

- 15.11: Die Absolventin und der Absolvent wählen apparative Untersuchungsmethoden zur Evaluation des gastrointestinalen Systems und innerer Organe indikationsgerecht, patientenbezogen, geschlechtsspezifisch, altersspezifisch und situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen.

- 15.12: Die Absolventin und der Absolvent wählen Untersuchungsmethoden zur Evaluation des neurologischen Systems und psychischer Funktionen indikationsgerecht, patientenbezogen, geschlechtsspezifisch, altersspezifisch und situationsgerecht aus und nutzen die Ergebnisse für weitere diagnostische und therapeutische Entscheidungen.

- 16.1: Die Absolventin und der Absolvent wenden therapeutische Prinzipien an. Sie können …

- 16.3: Die Absolventin und der Absolvent beschreiben und erklären wichtige Prinzipien der interventionellen Therapie. Sie können …

- 16.4: Die Absolventin und der Absolvent beschreiben und erklären wichtige Prinzipien der operativen und anästhesiologischen Therapie, der präoperativen Vorbereitung und Risikoabklärung und der postoperativen Nachbetreuung. Sie können …

- 16.6: Die Absolventin und der Absolvent beschreiben und erklären Prinzipien von Strahlentherapie und nuklearmedizinischer Behandlung. Sie können …

- 16.8: Die Absolventin und der Absolvent beschreiben und erklären die therapeutischen Prinzipien der Rehabilitationsmedizin, bewerten diese kritisch und verordnen bzw. unterstützen sie gegebenenfalls adäquat. Sie können …

- 17.1: Die Absolventin und der Absolvent beherrschen die Grundlagen der Notfallmedizin.

Leistungsnachweis lt. ÄAppO:
- Fächerübergreifend
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz
- Chirurgie
- Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik
- Frauenheilkunde, Geburtshilfe
- Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Humangenetik
- Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
- Innere Medizin
- Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
- Orthopädie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Rechtsmedizin
- Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren
- Schmerzmedizin