23a.8.1.1
die Behandlungsnotwendigkeit von Zahnhartsubstanzdefekten in Abhängigkeit vom Ausmaß des Defektes und der Gesamtsituation des Gebisses unter Berücksichtigung der individuellen Situation und des Alters einschätzen.
Anwendungsbeispiele:
Behandlungsnotwendigkeit von Abrasion, Attrition, Erosion, Karies, entwicklungsbedingte Veränderungen der Zahnhartsubstanzen

externe Querverweise: -
Glossar: -
Beratungsanlass, Krankheit: -

Verweise: