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Kapitel Z 5 Die Zahnärztin und der Zahnarzt als medizinische Experten (medical expert)

Präambel: Am Ende der zahnärztlichen Ausbildung stehen wissenschaftlich und praktisch in der Zahnmedizin ausgebildete Zahnärztinnen/Zahnärzte (Expertin/Experte), die zur eigenverantwortlichen und selbständigen zahnärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zur ständigen Fortbildung befähigt sind. Als Zahnärztinnen/Zahnärzte wenden sie grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie professionelles Verhalten an und integrieren die unterschiedlichen zahn-/ärztlichen Rollen im Dienste einer professionellen Patientenversorgung.

GK BK PJK WK WissK Konsensgrad Abstimmung Leistungsnachweis lt. ÄAppO
15.1Die Absolventin/der Absolvent führen unter Integration aller zahnärztlichen Rollen eine ihrem Ausbildungsgrad entsprechende, ethisch fundierte und patientenzentrierte zahnmedizinische und medizinische Beratung durch. Sie können ... Lernziel merken
    35.1.1.1ihr zahnmedizinisches und medizinisches Wissen, ihre klinischen Fertigkeiten und ihre ärztliche Haltung gemäß diesem Lernzielkatalog effektiv einsetzen. Lernziel merken23b
    35.1.1.2die Ergebnisse ihrer Diagnostik und ihre Empfehlungen dokumentieren und sowohl den Patientinnen/Patienten sowie den Angehörigen als auch anderen in einem Gesundheitsberuf oder bei einem Leistungsträger tätigen Personen in schriftlicher und/oder mündlicher Form unter Beachtung der relevanten Datenschutzbestimmungen mitteilen. Lernziel merken23bPatientenberichte, medizinische Gutachten
    35.1.1.3ethische, soziale, kulturelle, psychische, behinderungssensible, alters- und geschlechterbezogene Belange identifizieren und bei der zahnmedizinischen und medizinischen Entscheidungsfindung adäquat berücksichtigen. Lernziel merken23bzwischen Patientenwillen und medizinischer Indikation abwägen; ethische, wissenschaftstheoretische und sozialmedizinische Voraussetzungen und Implikationen der Indikationsstellung für diagnostische, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen
    35.1.1.4ihr Menschenbild kritisch reflektieren und anhand medizinischen, historischen und kulturellen Wissens weiterentwickeln. Lernziel merken23b
    35.1.1.5wirksam und angemessen Prioritäten bei gleichzeitig auftretenden Anforderungen setzen. Lernziel merken23b
    35.1.1.6empathisch und patientenzentriert handeln. Lernziel merken23b
    35.1.1.7Zahnmedizinische und medizinische Expertise auch außerhalb der Patientenversorgung, etwa bei Begutachtung und Beratung anwenden. Lernziel merken23b
    15.2Die Absolventin/der Absolvent wenden ihre Kenntnisse, ihre Fertigkeiten und ihr professionelles Verhalten (Haltungen) in ihrem Fachgebiet an, entwickeln diese weiter und halten diese stets auf aktuellem Stand. Sie können ... Lernziel merken
      35.2.1.1klinisches, sozialmedizinisches und grundlegendes biomedizinisches Wissen anwenden. Lernziel merken23b
      35.2.1.2durch Teilnahme an einem persönlichen Fort- und Weiterbildungsprogramm ihr Wissen lebenslang aktuell halten und ihre professionellen Kompetenzen ausbauen. Lernziel merken23b
      35.2.1.3durch Anwendung der jeweils besten verfügbaren Evidenz und besten Praxis zu einer Verbesserung der Patientenversorgung und -Sicherheit beitragen. Lernziel merken23bInformations- und biomedizintechnische Verfahren
      15.3Die Absolventin/der Absolvent führen eine umfassende und angemessene Diagnostik ihrer Patientinnen/Patienten durch. Sie können ... Lernziel merken
        35.3.1.1die bei der Patientenbegegnung relevanten Aspekte effektiv identifizieren und unter Berücksichtigung des Umfeldes, des soziokulturellen Hintergrundes und alters-/geschlechtsspezifischer Besonderheiten die Wünsche und Bedürfnisse der Patientinnen/Patienten erfragen. Lernziel merken23bpsychische und spirituelle Bedürfnisse
        35.3.1.2eine gezielte Anamnese erheben und dokumentieren sowie daraus präventive, gesundheitsfördernde, diagnostische, therapeutische und/oder rehabilitative Maßnahmen ableiten. Lernziel merken23b
        35.3.1.3eine gezielte klinische und psychosoziale Untersuchung durchführen und dokumentieren sowie daraus präventive, gesundheitsfördernde, diagnostische, therapeutische und/oder rehabilitative Maßnahmen ableiten. Lernziel merken23b
        35.3.1.4Untersuchungsmethoden evidenzbasiert, effektiv, ressourcen-bewusst und ethisch fundiert auswählen und die Ergebnisse dokumentieren. Lernziel merken23b
        35.3.1.5in angemessener Weise über diagnostische Verfahren, ihre Ergebnisse und Risiken aufklären und darauf basierend eine Einwilligung einholen. Lernziel merken23bGendiagnostik-Gesetz
        35.3.1.6auf der Basis der verfügbaren Patienteninformationen Differentialdiagnosen formulieren sowie einen Diagnostik- und/oder Behandlungsplan erstellen. Lernziel merken23b
        35.3.1.7adäquate Nachuntersuchungen planen. Lernziel merken23b
          15.4Die Absolventin/der Absolvent nehmen eine synoptische Behandlungsplanung vor und setzen vorbeugende, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen effektiv ein. Sie können .. Lernziel merken
            35.4.1.1ausgehend von der individuellen Patienten- und Befundsituation fachübergreifend die Behandlungsnotwendigkeiten identifizieren und auch für seltene Erkrankungen bei Bedarf unter Einbeziehung anderer Fachdisziplinen einen individualisierten und sequentiellen Behandlungsplan erstellen und umsetzen. Lernziel merken23b
            35.4.1.2sicherstellen, dass eine Einwilligung der Patientinnen/Patienten in den Behandlungsplan und die sich hieraus ergebenden diagnostischen und therapeutischen Verfahren nach erfolgter Aufklärung (Informierte Einwilligung, informed consent) vorliegt. Lernziel merken23b
            35.4.1.3effektiv und rechtzeitig geeignete diagnostische, präventive und therapeutische Verfahren anwenden und dabei alle relevanten Gesetze und Verordnungen sowie bei Bedarf vorhandene Verfahrensanweisungen (SOPs), Leitlinien und Empfehlungen der zahnmedizinischen und medizinischen Fachgesellschaften beachten. Lernziel merken23bMPG, RöV, IfSG
            35.4.1.4ausgehend von grundlegenden pharmakologischen Kenntnissen Arzneimittel und deren Anwendung kritisch bewerten und eine auf die individuelle Patientensituation bezogene adäquate Arzneimitteltherapie durchführen. Lernziel merken23b
            35.4.1.5Informationen über die angewandten diagnostischen und therapeutischen Verfahren und ihre Ergebnisse unter Beachtung der relevanten Datenschutzbestimmungen strukturiert und standardisiert dokumentieren und weitergeben. Lernziel merken23b
            35.4.1.6die eigenen Grenzen einschätzen und sich bei Bedarf rechtzeitig Rat einer anderen geeigneten Person holen. Lernziel merken3a3binnerhalb des Teams; andere Fachdisziplinen; komplementäre Dienste; im Umgang mit seltenen Erkrankungen den methodischen Zugang zu spezifischen Informationsquellen und -techniken beherrschen
            35.4.1.7geeignete Nach-/Weiterbetreuung für Patientinnen/Patienten und ggf. ihr Umfeld organisieren. Lernziel merken23b
            GK BK PJK WK WissK Konsensgrad Abstimmung Leistungsnachweis lt. ÄAppO
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