23d.2.2.4
die Notwendigkeit erkennen, wann weitere relevante Informationen im Sinne einer inner- und interdisziplinären Zusammenarbeit und/oder von Angehörigen eingeholt und berücksichtigt werden müssen.
Anwendungsbeispiele:
vor- und mitbehandelnde (Zahn)ärztinnen /-ärzte sowie Pfleger/-innen und nicht-ärztliche Therapeuten/-innen, Betreuer/-innen, pflegende Angehörige, ästhetische Einschätzung von Lebenspartnerinnen/-n

externe Querverweise: -
Glossar: -
Beratungsanlass, Krankheit: -

Verweise: