23d.2.2.3
einschätzen und bewerten, inwieweit die subjektiven Angaben der Patientinnen/Patienten zu ihren Befunden nach Zahnverlust, und ihrer Versorgung objektivierbar sind.
Anwendungsbeispiele:
Diskrepanz zwischen subjektivem Empfinden einerseits und objektiven zahnmedizinischen und allgemeinen Befund/Zustand andererseits

externe Querverweise: -
Glossar: -
Beratungsanlass, Krankheit: -

Verweise: