10.2.2.3
unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung erkennen und vorschriftsmäßig mittels geeigneter Formulare bei der Arzneimittelkommission Zahnärzte der BZÄK & KZBV oder beim BfArM melden.
Anwendungsbeispiele: -
externe Querverweise: -
Glossar: -
Beratungsanlass, Krankheit: -

Verweise: